Der Rechtsträger des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks ist der Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V. Der Verein bestimmt die Richtlinien der Förderungsarbeit, insbesondere der Auswahl und des Bildungswesens unter Berücksichtigung der staatlichen Förderungsvorschriften.
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, die die Gewähr bieten, dass sie sich tatkräftig im Sinne der Zielsetzung des Vereins einsetzen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Anhörung durch die Mitgliederversammlung. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Der Vorstand bestellt für die allgemeine Geschäftsführung des Vereins eine*n bevollmächtigte*n Geschäftsführer*in.
Vorsitzende des Vorstands des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks.
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks.
Weitere Mitglieder des Trägervereins des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks:
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