Der Rechtsträger des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks ist der Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e.V. Der Verein bestimmt die Richtlinien der Förderungsarbeit, insbesondere der Auswahl und des Bildungswesens unter Berücksichtigung der staatlichen Förderungsvorschriften.
Der Vorstand des Vereins besteht aus drei Personen: Der*dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden, die die Gewähr bieten, dass sie sich tatkräftig im Sinne der Zielsetzung des Vereins einsetzen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Anhörung durch die Mitgliederversammlung. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Der Vorstand bestellt für die allgemeine Geschäftsführung des Vereins eine*n bevollmächtigte*n Geschäftsführer*in.
Die Satzung des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks e.V. ist hier zu finden. Eine Satzungsänderunge wurde am 05.07.2022 bereits von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Eintragung beim Amtsgericht ist noch nicht erfolgt. Sobald die Satzungsänderung bestätigt wurde, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.
Vorsitzende des Trägervereins des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks.
Vorsitzender des Trägervereins des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks.
Weitere Mitglieder des Trägervereins des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks:
Hier finden Sie weitere Informationen über die Geschäftsstelle des Studienwerks