Der Programmausschuss

Die Mitglieder des Beirats wählen den Programmausschuss. Ihm gehören drei bis fünf Beiräte an. Er kann aus seinen Reihen eine*n Vorsitzende*n wählen. Der Ausschuss ist für die inhaltliche Vorbereitung der ideellen Förderung zuständig. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt zwei Jahre. Dem Ausschuss sind die beiden stipendiatischen Gesamtsprecher*innen als stimmberechtigte Mitglieder beigeordnet. Die*der Geschäftsführer*in sowie die rabbinischen Studienleiter*innen des Studienwerks sind geborene, stimmberechtigte Mitglieder.