Die Mitglieder des Beirats wählen den Auswahlausschuss. Ihm gehören drei bis fünf Beiräte an. Er kann aus seinen Reihen eine*n Vorsitzenden wählen. Der Ausschuss berät die Geschäftsstelle des Studienwerks bei allen auswahlbezogenen Fragen. Die Amtsdauer der Mitglieder beträgt zwei Jahre.
Die Geschäftsstelle bildet eine Auswahlkommission für das jeweilige Auswahlseminar der Studierendenförderung bzw. sie beruft die Gutachter*innen für den Auswahlprozess in der Promovierendenförderung. Die Anfrage erfolgt über die Referent*innen der Begabtenförderung. Für die Auswahlkommissionen und als Gutachter*innen können Mitglieder des Vereins, des Beirats, Vertrauensdozent*innen und Ehemalige berücksichtigt werden. In der Promovierendenförderung können auch externe Gutachter*innen mit besonderer fachlicher Qualifikation bestellt werden.