Promovierendenförderung

Die Promovierendenförderung des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks richtet sich an fachlich ausgewiesene Promovierende aller Disziplinen, außer Medizin, die sich am Anfang einer Promotion befinden.

Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von drei Jahren vergeben. Für den Abschluss der Promotion besteht die Möglichkeit der Verlängerung um einmal sechs Monate. Die Promotion sollte an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland durchgeführt werden, kann unter Umständen aber auch an einer ausländischen Hochschule gefördert werden.

Ideelle Förderung

Den Promotionsstipendiat*innen stehen ELES-Referenten*innen zur Seite, die diese individuell begleiten und bei Fragen zur Förderung sowie zum Promotionsprozess behilflich sind. Darüber hinaus steht allen Promovierenden auch eine*n Vertrauensdozent*in zur Verfügung, der oder die die Stipendiat*innen bei persönlichen und institutionellen Fragen beratend unterstützt.

Zur ideellen Förderung gehört ein vielfältiges Bildungsprogramm für Studierende und Promovierende, bei dem sich die Stipendiat*innen gern als Referent*innen mit ihren individuellen Forschungsthemen einbringen können. Dies fördert nicht nur den Austausch innerhalb des Studienwerkes, sondern hilft den Promovierenden, die eigenen Forschungen zu präsentieren.

Speziell an Doktorand*innen richtet sich das jährlich stattfindende Forum für Promovierende, das die Möglichkeit zum fachlichen und strukturellen Austausch sowie zur Vernetzung bietet.

  • Zuwendung

    Ab Oktober 2025 beträgt der monatliche Fördersatz 1.650 Euro. Hinzu kommen 100 Euro Forschungskostenpauschale.

    Hinzu kommen Zuschüsse zur Krankenversicherung, familienfreundliche Zuschläge und weitere Verlängerungsoptionen für Promovierende mit Kind sowie Auslandszuschläge für Forschungsaufenthalte. Der Fördersatz wird unabhängig vom Eltern- und Partner*inneneinkommen berechnet.

Mitbestimmung

In der Promovierenden-Initiative (PI) kommen Vertreter*innen aller Begabtenförderungswerke zusammen, um über die Belange der Promovierenden zu diskutieren und Veränderungen gegenüber dem Mittelgeber zu bewirken. Vertreter*innen der PI sind bei ELES stimmberechtigte Mitglieder des Stipendiatischen Rates (StiRa) und tragen so zur Mitgestaltung des Studienwerks bei.

Unsere Unterstützung ist vielseitig

Neben finanzieller Unterstützung und ideeller Förderung stehen den Promovierenden Referenten*innen zur Seite, die diese individuell begleiten.

Was wir erwarten

Das Ziel von ELES ist es, Jüdinnen und Juden finanziell und ideell zu fördern, die über die eigenen Fachkenntnisse hinaus gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und Dialogfähigkeit beweisen und damit zu denjenigen gehören, die die Zukunft aktiv mitgestalten. Von unseren Stipendiat*innen erwarten wir daher neben hervorragenden universitären und wissenschaftlichen Leistungen auch gesellschaftliches Engagement in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen oder im gesellschaftspolitischen Bereich.

Darüber hinaus erwarten wir, dass sich unsere Stipendiat*innen regelmäßig mit den Vertrauensdozent*innen austauschen, sich an der ideellen Förderung und den stipendiatischen Strukturen sowie – nach dem Ende der Förderung – aktiv im Ehemaligen-Netzwerk  beteiligen.

Was wir nicht fördern

  • Teilzeitpromotionen

    Die Förderung versteht sich als materielle Absicherung einer Vollzeitpromotion. Kombinationen mit anderen nebenberuflichen Tätigkeiten, Teilzeitbeschäftigungen oder Ausbildungsgängen sind nicht bzw. nur in sehr geringem zeitlichem Umfang möglich.

  • Abschlussförderungen

    Abschlussförderungen im Sinne der Richtlinien des BMFTR. Dazu gehört: Wenn zu Beginn der Förderung bereits eine zweijährige Förderung durch ein Stipendium bestanden hat, die Bewerberin oder der Bewerber 24 Monate eine Qualifikationsstelle hatte und/oder eine Projektstelle (Stichtag ist der jeweilige Bewerbungsschluss) oder die Promotion so weit fortgeschritten ist, dass sie innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann.

Überblick

Bewerbung um ein Promotionsstipendium

Zwischen dem 1. und 31. März sind Bewerbungen für ein Stipendium ab 1. Oktober des gleichen Jahres möglich. Vom 1. bis 30. September können Sie sich für ein Stipendium mit Aufnahme zum 1. April des Folgejahres bewerben.

Bewerbungen sind ausschließlich online über ELES Bewerbung Online möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie ohne vorherige Registrierung und Freischaltung Ihre Bewerbung online nicht bearbeiten können. Die Freischaltung zu ELES Bewerbung Online erfolgt nur an Werktagen zwischen 10:00 und 16:00 Uhr. An an (jüdischen) Feiertagen kann es ggf. zu Verzögerungen kommen.

Wir fördern fachlich ausgewiesene jüdische Promovierende in allen Themenbereichen und allen Disziplinen (außer Medizin). Nichtjüdische Promovierende können sich mit Forschungsprojekten im Inland bewerben, die jüdische Themen zum Inhalt haben.

Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland und – bei deutscher Staatsbürgerschaft – in einem EU-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer außereuropäischen Hochschule gefördert werden.

Promovierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die an einer deutschen Hochschule promovieren, müssen ihren Wohnsitz für die Dauer der Förderung in Deutschland haben.

Das Promotionsstipendium fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Bewerbung um Aufnahme in die Promovierendenförderung sollte daher in der Anfangsphase der Erarbeitung der Dissertation erfolgen. Der letzte Studienabschluss sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Bei der Auswahl der Bewerbungen berücksichtigen wir besondere Umstände in der Biografie sowie Betreuungszeiten für die Pflege von Kindern oder Angehörigen.

Promotionsstipendien werden für die Regelförderdauer von drei Jahren vergeben. Zum Abschluss der Promotion besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Verlängerung um weitere sechs Monate.

Wir erwarten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2.

Die Bewerbungsfristen enden am 31. März für die Aufnahme zum 1. Oktober desselben Jahres sowie am 30. September für die Aufnahme zum 1. April des Folgejahres.

Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • ein max. zehnseitiges Exposé zu Ihrem Dissertationsvorhaben, darin enthalten das Literaturverzeichnis sowie ein Zeitplan
  • ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum Sie vom Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk gefördert werden möchten
  • einen kurzen narrativen Lebenslauf (max. zwei Seiten)
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • Nachweise über gesellschaftliches Engagement
  • die schriftliche Referenz eines Vertreters oder einer Vertreterin einer jüdischen Institution
  • ein akademisches Gutachten Ihres Dissertationsbetreuenden (bitte das Formular verwenden)

Das akademische Gutachten muss von den Betreuenden direkt per Post oder E-Mail an ELES geschickt werden:

Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk e. V.
Postfach 210320
10503 Berlin

oder

Bewerbung-PF@eles-studienwerk.de

Weitere Referenzen können Sie gerne im Bewerbungsportal hochladen.

Noch Fragen offen?

Im FAQ Promovierendenförderung findet Sie häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren.

FAQ Promovierendenförderung

Ja. Sie haben bis sechs Monate nach Aufnahme der Förderung Zeit, eine Promotionszulassung nachzureichen. Grundsätzlich empfehlen wir, die Promotionszulassung zeitnah beim Promotionsausschuss, Fakultätsrat oder Dekanat der Universität zu beantragen.

Von einem Mindestalter sehen wir ab. Da es sich bei unserer Förderung jedoch um eine wissenschaftliche Nachwuchsförderung handelt, sollte der letzte Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei der Auswahl der Bewerbungen besondere Umstände in der Biografie sowie Betreuungszeiten für die Pflege von Kindern oder Angehörigen.

Ja, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 sind spätestens mit Stipendienbeginn per Zertifikat nachzuweisen. Bewerber*innen mit deutschen Schulabschlüssen oder einem (deutschsprachigen) Bachelor und/oder Master in Deutschland, benötigen keinen Nachweis.

Promotionen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, können nur mit deutscher Staatsangehörigkeit gefördert werden. Zusätzlich werden nur jüdische Bewerber*innen dauerhaft im Ausland gefördert. Nicht-jüdische Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit können im Ausland nicht berücksichtigt werden.

In diesem Fall können Sie ggf. auf Erwähnungen in der Presse oder Informationen in den sozialen Medien zurückgreifen, die sie in Ihrer Bewerbung ggf. verlinken können. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um ausführliche Erläuterungen zu Art, Umfang, Dauer sowie Ziele/Erfolge Ihrer Tätigkeit in einem Text (max. 1 Seite).

Eine solche Referenz soll einmal mehr Ihre Motivation für die Bewerbung bei ELES unterstreichen und uns helfen, Ihre Berührung mit dem Judentum zu erkennen. Sind Sie Mitglied einer Gemeinde, kann diese Referenz bspw. vom Rabbiner ausgestellt werden. Nicht-jüdische Bewerber*innen können Referenzen aus dem wissenschaftlichen Bereich (bspw. aus der Judaistik) einreichen. Auch Institutionen zur Bekämpfung von Antisemitismus werden akzeptiert.

Bei Studienstipendiat*innen anderer Stiftungen gehen wir zunächst davon aus, dass diese auch bei diesem Begabtenförderungswerk promovieren. Daher sollte im Motivationsschreiben unbedingt kenntlich gemacht werden, warum Sie von ELES und nicht von ihrem ursprünglichen Begabtenförderungswerk gefördert werden wollen.

Grundsätzlich sind Bewerbungen möglich, auch wenn parallel eine weitere Bewerbung bei einer anderen Stiftung läuft.

Das Stipendium muss nicht sofort nach Bewilligung angetreten werden. Die Zusage gilt für maximal sechs Monate. Innerhalb dieser Frist muss das Stipendium angetreten werden.

Ansprechpersonen

Dr. Maria Ulatowski

Dr. Maria Ulatowski

Referentin Studierendenförderung (Nachnamen U bis Z) Promovierendenförderung (Nachnamen L bis Z)

Tel: (030) 3199 8170-32
Mail: ulatowski@eles-studienwerk.de

 Dr. David Kowalski

Dr. David Kowalski

Referent Studierendenförderung (Nachnamen Sd bis T) Promovierendenförderung (Nachnamen A bis K)

Tel: (030) 3199 8170-31
Mail: kowalski@eles-studienwerk.de

EHEMALIGE ÜBER ELES

Für mich steht ELES für selbstbewusstes Judentum als natürlicher Bestandteil des Lebens in Deutschland. Ich wünsche mir, dass durch die Förderung junger Leute diese Perspektive in immer weitere Bereiche der Gesellschaft dringt, durch das Netzwerk eine Identitätsstärkung stattfindet und, egal ob bei Ingenieuren, Lehrern oder Biologen, die jüdische Stimme immer stärker, präsenter und dadurch selbstverständlicher wird.

Prof. Dr. Galina Putjata

Die wichtigsten Stichpunkte im FAQ zur Promovierendenförderung.

Auswahlverfahren zum Stipendium

Auswahlverfahren und Ablauf der Online-Bewerbung hier für alle Stipendienprogramme.

Diese Informationen helfen einzuschätzen, ob eine Bewerbung bei uns aussichtsreich sein kann.

Jüdische Identität und Dialogfähigkeit durch ein vielfältiges Bildungsprogramm stärken und Stipendiat*innen ermutigen, Zukunft mitzugestalten.