Dr. Kalinski-Stipendienprogramm für jüdische Medizinstudierende
Zum Wintersemester 2026/2027 vergibt das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk erstmalig Stipendien an promovierende Mediziner*innen der Humanmedizin im Rahmen des neu geschaffenen „Dr. Kalinski-Stipendienprogramms“. Das aus Mitteln des Nachlasses von Dr. Siegmund Kalinski finanzierte private Stipendienprogramm soll es jüdischen Medizindoktorand*innen ermöglichen, sich zur Promotion uneingeschränkt wissenschaftlicher Arbeit zu widmen.
Mit diesem Stipendium möchte ELES einen Beitrag leisten, wissenschaftlich ambitionierten jungen jüdischen Ärztinnen und Ärzten den Einstieg in die Forschung zu erleichtern. Innovative medizinische Projekte, die langfristig zum Fortschritt in der Humanmedizin beitragen, sollen so gefördert werden. Bewerbungen können erstmals ab 1. September 2026 eingereicht werden.
Diese Gruppe von Studierenden kann gefördert werden
Nach dem erfolgreich absolvierten 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zum Abschluss des humanmedizinischen Studiums beginnen einige Absolvent*innen ihre meist 6-12 monatige medizinische Doktorarbeit (Dr. med.). Diese Forschungsarbeiten leisten einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Wissenschaft, sind jedoch häufig erheblich zeitaufwändig, so dass Promovierende kaum parallel berufstätig sein können.
Dr. Kalinski-Stipendienprogramm

Bewerbung und Auswahl
Hier finden Sie den Überblick zum Bewerbungsprozess.
Hier finden Sie alle Infos zum Auswahlverfahren.
Überblick
Bewerbung um Förderung im Dr. Kalinski-Stipendienprogramm
Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an Isabella Wita: wita@eles-studienwerk.de.
Eckpunkte des „Dr. Kalinski-Stipendienprogramms“ für jüdische Medizinstudierende
Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren, der Förderdauer und Stipendienhöhe sind nachfolgend aufgeführt.
Formale Voraussetzungen für eine Förderung zum Zeitpunkt der Bewerbung
- Förderfähig sind jüdische Studierende der Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder jüdische deutsche Staatsangehörige, die im EU-Ausland Humanmedizin studieren mit einem Promotionsvorhaben zum Dr. med.
- Bewerber*innen müssen humanmedizinisches Studium durch bestandenen 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen haben. Die Approbation muss erst zu Förderbeginn vorliegen.
- Der maximale Zuverdienst während der Förderung ist begrenzt. Zugelassen sind entweder ein Minijob bzw. eine 25%-Stelle (max. 10h/Woche).
Wann sind die Bewerbungsfristen?
- Bewerbungen sind ganzjährig möglich und müssen mindestens 3 Monate vor dem geplanten Förderbeginn vollständig vorliegen. Der Bewerbungszeitraum startet am 01. September 2026.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt beim Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk und muss folgende Unterlagen enthalten:
- Formloses Motivationsschreiben (ca. 2-3 Seiten), in dem die Motivation zur Beschäftigung mit dem Promotionsthema (Dr. med.) und der persönliche Bezug zur jüdischen Gemeinschaft erläutert wird. Darüber hinaus sollte es den gewünschten Förderbeginn und die gewünschte Förderdauer enthalten.
- Exposé (ca. 2-3 Seiten), in dem das geplante Forschungsvorhaben dargestellt wird sowie ein Arbeits- und Zeitplan enthalten ist.
- Fachgutachten des wissenschaftlichen Betreuers / der wissenschaftlichen Betreuerin der Dissertation, das die wissenschaftliche Eignung des*der Bewerber*in sowie das Thema bestätigt und den zeitlichen Rahmen der Forschungsarbeit enthält. Hier zum Download das zu verwendende ELES-Formular in deutsch (und en). Das Fachgutachten muss direkt von den Gutachter*innen per E-Mail an Isabella Wita an ELES gesendet werden. Von Bewerber*innen eingereichte Gutachten können nicht akzeptiert werden.
- Tabellarischer Lebenslauf (max. 3 Seiten)
- Letzte Leistungsübersicht des Studiums
- Approbation (muss erst zu Förderbeginn vorliegen)
- Einkommensnachweise: Maximal zugelassener Zuverdienst ist entweder ein Minijob bzw. eine 25%-Stelle (max. 10h/Woche).
Auswahlverfahren
- Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt durch ein unabhängiges Kuratorium ausschließlich aufgrund der eingereichten Unterlagen. Es finden keine persönlichen Auswahlgespräche statt.
Was ist während der Förderzeit zu beachten?
- Nach der Hälfte der Förderzeit müssen Stipendiat*innen einen formlosen Zwischenbericht (2-5 Seiten) bei ELES einreichen. Der Zwischenbericht muss den Stand und den Fortschritt des Dissertationsvorhabens darstellen, ggf. einen aktualisierten Arbeits- und Zeitplan enthalten und von der wissenschaftlichen Betreuerin/ dem wissenschaftlichen Betreuer bestätigt werden.
Ende der Förderung
- Die Förderung endet mit dem Abschluss der Dissertation, spätestens jedoch mit Ablauf der Stipendienzusage. Der Abschluss der Dissertation bzw. die Einreichung der Promotionsschrift ist zum Förderende nachzuweisen.
- Ist die Dissertation nach Ablauf der Förderzeit nicht abgeschlossen, ist eine Bestätigung der wissenschaftlichen Betreuerin*in zum aktuellen Stand und dem voraussichtlichen Abschluss der Dissertation einzureichen.
Kann das Stipendium verlängert werden?
- Auf Antrag ist eine einmalige 3-monatige Verlängerung möglich. Der formlose Antrag ist spätestens 6 Wochen vor dem Förderende bei ELES einzureichen. Zusätzlich ist eine aktuelle (formlose) Einschätzung und Empfehlung der wissenschaftlichen Betreuerin / des wissenschaftlichen Betreuers nötig.
Hinweis
Empfehlungsschreiben sowie akademische Gutachten müssen per E-Mail an wita@eles-studienwerk.de gesendet werden. Dafür ist das Fachgutachtenformular (hier zum Download in deutsch und en) zu nutzen. Diese können nur direkt von den Gutachter*innen eingereicht werden. Von den Bewerber*innen eingereichte Gutachten können nicht akzeptiert werden. Die Dateigröße sollte 5 MB nicht überschreiten.




Auslandsförderung
Buchen, Ideelle Förderung, JFF, Mentoring, StudierendenförderungELES ermuntert seine Stipendiat*innen zu Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland.
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