FAQ Promovierendenförderung
Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren in der Promovierendenförderung
Noch Fragen offen?
Sie haben die Informationsseiten über die Fördermöglichkeiten des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks in der Promovierendenförderung durchgelesen. Dennoch bleiben manchmal noch Fragen offen. Hier haben wir zu den wichtigsten Stichpunkten in unserem FAQ kurz die Antworten zusammengefasst.
Kann ich mich bewerben, wenn ich noch nicht zur Promotion zugelassen bin?
Ja. Sie haben bis sechs Monate nach Aufnahme der Förderung Zeit, eine Promotionszulassung nachzureichen. Grundsätzlich empfehlen wir, die Promotionszulassung zeitnah beim Promotionsausschuss, Fakultätsrat oder Dekanat der Universität zu beantragen.
Wie alt darf ich zum Zeitpunkt der Bewerbung sein?
Von einem Mindestalter sehen wir ab. Da es sich bei unserer Förderung jedoch um eine wissenschaftliche Nachwuchsförderung handelt, sollte der letzte Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Darüber hinaus berücksichtigen wir bei der Auswahl der Bewerbungen besondere Umstände in der Biografie sowie Betreuungszeiten für die Pflege von Kindern oder Angehörigen.
Sind Deutschkenntnisse nachzuweisen (falls keine Muttersprache)?
Ja, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 sind spätestens mit Stipendienbeginn per Zertifikat nachzuweisen. Bewerber*innen mit deutschen Schulabschlüssen oder einem (deutschsprachigen) Bachelor und/oder Master in Deutschland, benötigen keinen Nachweis.
Sind Promotionen im Ausland möglich?
Promotionen, die vollständig im Ausland durchgeführt werden, können nur mit deutscher Staatsangehörigkeit gefördert werden. Zusätzlich werden nur jüdische Bewerber*innen dauerhaft im Ausland gefördert. Nicht-jüdische Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit können im Ausland nicht berücksichtigt werden.
Wie weise ich Engagement, z. B. in selbst organisierten Gruppen nach?
In diesem Fall können Sie ggf. auf Erwähnungen in der Presse oder Informationen in den sozialen Medien zurückgreifen, die sie in Ihrer Bewerbung ggf. verlinken können. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um ausführliche Erläuterungen zu Art, Umfang, Dauer sowie Ziele/Erfolge Ihrer Tätigkeit in einem Text (max. 1 Seite).
Was ist mit der Referenz einer jüdischen Institution gemeint?
Eine solche Referenz soll einmal mehr Ihre Motivation für die Bewerbung bei ELES unterstreichen und uns helfen, Ihre Berührung mit dem Judentum zu erkennen. Sind Sie Mitglied einer Gemeinde, kann diese Referenz bspw. vom Rabbiner ausgestellt werden. Nicht-jüdische Bewerber*innen können Referenzen aus dem wissenschaftlichen Bereich (bspw. aus der Judaistik) einreichen. Auch Institutionen zur Bekämpfung von Antisemitismus werden akzeptiert.
Was ist, wenn ich bei einem anderen Begabtenförderungswerk in der Studienförderung war?
Bei Studienstipendiat*innen anderer Stiftungen gehen wir zunächst davon aus, dass diese auch bei diesem Begabtenförderungswerk promovieren. Daher sollte im Motivationsschreiben unbedingt kenntlich gemacht werden, warum Sie von ELES und nicht von ihrem ursprünglichen Begabtenförderungswerk gefördert werden wollen.
Was ist, wenn ich mich zusätzlich bei einem anderen Begabtenförderungswerk beworben habe?
Grundsätzlich sind Bewerbungen möglich, auch wenn parallel eine weitere Bewerbung bei einer anderen Stiftung läuft.
Muss ich sofort beginnen, wenn das Stipendium bewilligt wurde?
Das Stipendium muss nicht sofort nach Bewilligung angetreten werden. Die Zusage gilt für maximal sechs Monate. Innerhalb dieser Frist muss das Stipendium angetreten werden.





